Wie kann ich helfen?

Kategorie: NOTHILFE NETZWERK

Besondere Lagen, Krisen und Katastrophen der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Unterstützung der BOS-Hilfsorgane durch freiwillige Helfer ein nicht unerheblicher Faktor bei der Beseitigung der Folgen von Großschadensereignissen sein kann. Hier gibt es die Möglichkeit, sich als freiwilliger Helfer zu registrieren.

Helferanmeldung
Bild: The Boston Molassis Disaster ("Great Molasses Flood"), 15.01.1919; gemeinfrei

In den Veröffentlichungen der Hilfsorganisationen ist nicht selten von sogenannten UNGEBUNDENEN HILFSKRÄFTEN die Rede. Das sind meist Spontanunterstützer, die keiner größeren Hilfsorganisation (Feuerwehr, THW, DRK, Malteser usw.) zugehörig sind und in einer Lage zur Hilfe eilen. Im Erstangriff beziehungsweise in der Vorauserkundung durch spezielle Einheiten der BOS ("Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben") werden diese ungelenkten Ströme Hilfswilliger oft als störend empfunden, weil ihnen die Fachausbildung für das richtige Verhalten in besonderen Lagen fehlt und daraus resultierende Sicherheitsrisiken schwer kalkulierbar sind.

Die erste Phase einer Krise oder Katastrophe beginnt während des auslösenden Ereignisses, das spontan auftritt (z.B. Erdbeben) oder mit gewissen Vorlauf abgeschätzt wird (z.B. Starkwetterereignis). Mit der Voralarmierung der Kräfte durch die im jeweiligen Kreisgebiet zusammengetretenen Stäbe beginnt die sogenannte Chaosphase, die sich durch das Eintreffen zahlreicher Hilfs- und Rettungskräfte zuspitzt. In dieser Phase ist der exakte Schaden nicht bekannt, ebensowenig weitere Gefahren, die sich aus der Lagedynamik entwickeln.

In dieser ersten Phase haben Spontanhelfer im Lagegebiet nichts zu suchen. Das muss man nicht gut finden, ist aber absolut erforderlich, um die Lage erfassen und die erforderlichen Maßnahmen koordinieren zu können. Hier zählt die DIREKTE NACHBARSCHAFTSHILFE, um z.B. bei einer Überflutung gefährdete Personen in höhergelegene Bereiche zu verbringen und sie für Rettungsmaßnahmen erreichbar zu machen.

Erst, wenn das auslösende Ereignis beendet, die direkte Rettungsphase abgeschlossen ist und unmittelbare Gefahren für Helfer weitgehend ausgeschlossen werden können, schlägt die Stunde der vielen helfenden Hände. Nach der Freigabe eines Abschnitts zur Räumung durch die Einsatzleitung werden Helfer gebraucht, die Hindernisse beseitigen, Abraum entfernen, Versorgungsgüter verteilen und die Räumkräfte der BOS nach Anweisung unterstützen.

WICHTIG! Die Koordination SÄMTLICHER KRÄFTE obliegt grundsätzlich der EINSATZLEITUNG. Dies kann die TEL (Technische Einsatzleitung), die ÖEL (Ortliche Einsatzleitung) oder ein Abschnittsleiter sein. Die entsprechenden Leitungs- und Führungskräfte erkennt man an farbigen Westen mit Funktionsaufschrift  auf dem Rücken. Eine Übersicht zu diesen Überwurfwesten findet sich in der Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Kennzeichnungsweste

Funktionswesten

N2 - HELFER WERDEN

Der Verein Nothilfe Netzwerk e.V. registriert Menschen, die bereit und in der Lage sind, bei besonderen Ereignissen zu helfen. Dabei müssen das nicht immer Großschadensereignisse sein, auch Pandemielagen, Anforderungen der zivilen Verteidigung und allgemeine Hilfsanfragen seiten der Behörden aktivieren unsere Kontingente.

Hier die wichtigsten Fragen zur Helferregstrierung durch den Verein Nothilfe Netzwerk e.V. - im Anschluss ein Link zum Download des Registrierungsformulars (PDF).

1) Wer kann helfen?

Jede/r kann helfen, der/die in der Lage ist, Hilfe zu leisten, ohne sich selbst dabei zu gefährden. Wir bitten unsere Helfer, das Registrierungsformular möglichst exakt und wahrheitsgetreu auszufüllen, um eine faire Beurteilung der Einsatzfähigkeit gewährleisten zu können.


2) Wie werde ich registrierter Helfer?

Nach dem Herunterladen des Registrierungsformular wird dieses möglichst vollständig ausgefüllt und zusammen mit erforderlichen Belegen an den Verein versandt. Die Angaben werden in unsere Datenbank eingespeist. Einige Zeit später erhält jeder Helfer einen Helferausweis, der zu Einsätzen grundsätzlich mitzuführen ist. Die Registrierung als ungebundener Helfer begründet KEINE VEREINSMITGLIEDSCHAFT und ist KOSTENFREI.

3) Welche Rechte und Pflichten habe ich als registrierter Helfer?

Pflichten: Die für den Katastrophenschutz zuständige Behörde kann nach § 28 Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz – ZSKG) Männer und Frauen zwischen 18 und 60 Jahren verpflichten, bei der Bekämpfung von Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, Hilfe zu leisten – sofern die vorhandenen Kräfte im Einsatzfall nicht ausreichen. Ähnliche Möglichkeiten sehen die föderalen Katastrophenschutzgesetze der Länder vor.  Jede/r Helfer/in im Einsatz verpflichtet sich, den Anordnungen der Einsatzleitung, ihrer Unterstruktur und der regulären Einsatzkräfte Folge zu leisten.

Rechte: Die Rechte eines ungebundenen Helfers unterscheiden sich nicht von denen jeder anderen natürlichen Person.

4) Muss ich in den Einsatz gehen, wenn ich alarmiert werden?

Nein. Die Alarmierung durch den Verein stellt eine Ereignismeldung dar mit Verweis auf einen Sammelplatz ("Bereitstellungsraum"), der aufzusuchen ist, wenn freiwillige Hilfe geleistet werden soll. Im Bereitstellungsraum wird ein N2-Gruppenführer die Gruppenstärke erfassen und die Helfergruppe auf Anweisung der Einsatzleitung in das Einsatzgebiet führen.

Den Einsatzauftrag selbst erteilt die Einsatzleitung vor Ort. Dieser Einsatzauftrag sollte nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt werden. Unpässlichkeit oder die psychische oder körperliche Unfähigkeit, einen Einsatzauftrag zu übernehmen oder weiter auszuführen, sind der Einsatzleitung unverzüglich mitzuteilen und das Einsatzgebiet ist zu verlassen.

5) Bin ich im Einsatz versichert?

Im Falle eines Eigenschadens der Helfer kann eine Absicherung über das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) zur Gesetzlichen Unfallversicherung bestehen. Nach § 2 Nr. 12 SGB VII sind mitunter Personen versichert, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen teilnehmen. Nach § 2, Satz 13 SGB sind versichert die Personen, die bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten.

Die Haftung ungebundener Helfer gegenüber Dritten richtet sich nach der Art und Weise der tatsächlichen Einbindung in das Einsatzgeschehen. Gegen den Helfer gerichtete Schadenersatzansprüche dürften sich meist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit realisieren lassen. Bestenfalls verfügt der Helfer selbst über eine freiwillige Haftpflichtversicherung, die auch grobe Fahrlässigkeit abdeckt.

6) Bekomme ich Dienst- oder Schutzkleidung gestellt?

Der Verein stellt ungebundenen Helfern keine Dienstkleidung zur Verfügung. Grundsätzlich sind für einen Hilfseinsatz vorteilhaft: Festes Schuhwerk mit Stahlkappe und -sohle, belastbare Arbeitsoberbekleidung, Kopfbedeckung (Sicherheitshelm ist nützlich), feste Arbeitshandschuhe. Sollte spezielle Schutzkleidung im Einsatz nötig werden, wird diese evtl. von der Einsatzleitung gestellt. Aus diesem Grund enthält das Registrierungsformular Fragen zur Schuh- und Konfektionsgröße.

7) Werde ich für den Einsatz ausgebildet?

Jede/r registrierte ungebundene Helfer/in bekommt eine PDF Broschüre mit Informationen zum richtigen Verhalten in Einsatzgebieten. Außerdem bietet der Verein kostenlose und auch kostenpflichtige Fachausbildungen an, die zum Teil von Kooperationspartnern durchgeführt werden. Die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen ist freiwillig und steht in keinem direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit als ungebundene/r Helfer/in

8) Wo kann ich mich registrieren?

Das Formular zur Registrierung ist unter dieser URL als PDF verfügbar: https://www.nothilfe-netzwerk.de/vs/n2_helferanmeldung.pdf

 

 

 

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